Hygienekonzept

Im Einklang mit dem Hygienekonzept für Test-to-Go-Stellen in Berlin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 7. März 2021 gewährt die „Deutsches Testzentrum GbR“ die Einhaltung der nachfolgenden Hygienemaßnamen:

Für mobile Teststellen werden folgende Maßnahmen getroffen

  • Ein Mindestabstand von 1,50m zwischen den Probanden und Mitarbeitern wird eingehalten
  • Der Zugang der Einrichtungen wird Mitarbeiter*innen und Probanden die SARS-CoV-2 Symptome aufweisen grundsätzlich untersagt
  • Probanden sowie Mitarbeiter haben stets eine FFP2-Maske zu tragen
  • Jeglicher Körperkontakt wie etwa händeschütteln oder umarmen ist untersagt
  • Probanden sowie Mitarbeiter*innen werden regelmäßig bezüglich der AHA+L+A-Formel sensibilisiert und zu deren Einhaltung aufgefordert
  • Probanden und Mitarbeiter*innen werden angewiesen auf Berührungen im Gesichtsbereich zu verzichten

Das Deutsche Testzentrum verpflichtet sich, die im Hygienekonzept für Test-to-Go-Stellen in Berlin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung festgelegten Routinen zur Bekleidung, Verhalten, Desinfektion und Reinigung, sowie der Müllentsorgung ausnahmslos einzuhalten und das Personal diesbezüglich zu informieren, einzuarbeiten und zu kontrollieren.

Das mit der Reinigung und Desinfektion betrauten Mitarbeiter*innen werden zu dem auf Eignung geprüft, unterwiesen und eingewiesen.

Folgende Personal- und Umgebungshygiene, sowie Hygiene bei Testpersonen ist weitere Voraussetzung:

Personalhygiene und Testkonzept

  • Alle Mitarbeiter werden an jedem Arbeitstag getestet.
  • Tägliche Symptomabfrage und Temperaturmessung wird bei allen Mitarbeiter*innen vor Betreten der Teststation und Arbeitsbeginn durchgeführt.
    Etwaige Symptome, Temperatur und Name der Mitarbeiter*innen wird schriftlich festgehalten.
  • Das Personal wurde für die Einhaltung des Hygieneplans geschult und ist angewiesen sich an diese Vorgaben zu halten. Insbesondere die Bereiche, die die Mitarbeiter unmittelbar betreffen:
    • Schuhwerk und Kleidung
    • Händewaschen
    • Händedesinfektion
    • Richtiges an und Ablegen der Schutzkleidung (FFP2-Maske, Schutzkittel, Schild, Handschuhe, Haarnetz)
    • Hautpflege & Hautschutz
  • Arbeitsflächen, Tabletts und Tischablageflächen werden vor und nach Benutzung sowie alle zwei Stunden desinfiziert
  • High Touch Points wie Türklinken, Fenstergriffe, Dokumentenablagen und Hardware werden alle zwei Stunden desinfiziert
  • Die Desinfektion von Böden und Wänden erfolgt täglich
  • Bereiche mit Hautkontakt werden nach Benutzung und bei Kontamination umgehend desinfiziert
  • Sämtliche geschlossene Räumlichkeiten werden regelmäßig belüftet
  • Laptops und weitere Geräte sowie Materialien werden dem Hygieneplan konform gereinigt
  • Die abschließende Desinfektion sämtlicher Oberflächen erfolgt täglich nach Beendigung einer Testreihe
  • Zutritt zum Abstrichbereich wird während des Betriebs ausschließlich dem Abstrichpersonal gewährt. Ausnahmen hierzu sind nur für Teamleiter möglich
  • Weiterem Personal wird der Zutritt zum Abstrichbereich untersagt. Mitarbeiter*innen die Abstriche durchführen werden mit Ausnahme von Pausen die Abstrichräume nicht vor Dienstende und nach Entledigung der Schutzausrüstung verlassen

Hygiene bei Probanden

  • Probanden werden eine FFP2-Maske während der gesamten Testphase tragen. Diese soll nur für den eigentlichen Abstrich abgenommen werden. Falls Probanden keine FFP2-Maske besitzen, werden FFP2-Masken über die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ausgegeben bzw. vom Testzentrum zur Verfügung gestellt
  • Die Desinfektion der Hände ist vor Betreten der Test-Station verpflichtend
  • Der Aufenthalt der Probanden im Testbereich wird auf ein Minimum reduziert

Mitarbeiter*innen werden fortlaufend bezügliche der Einhaltung der Hygienevorgaben kontrolliert und eingewiesen.
Die Mitarbeiter*innen sind außerdem laut Vorgaben der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für eine Testung geschult.

Erweiterte Hygienevorgaben zum Konzept des Deutschen Testzentrums

1. Erhöhte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen

Zusätzlich zu den routinemäßigen Reinigungen werden vor Öffnung des Testbetriebs Kontaktflächen wie Türklinken, Handläufe, Tresen desinfiziert. Die Teststelle kann komplett kontaktlos durchlaufen werden (Scanner am Eingang, Türen stehen offen), in regelmäßigen Abständen erfolgen jedoch zusätzlich erneute Desinfektionen durch unser Personal der oben genannten Kontaktflächen. Vor Öffnung des Testbetriebes wird ein Hygienebeauftragter benannt, der die Einhaltung dieser und der folgenden Maßnahmen kontrolliert und protokolliert.

2. Möglichkeiten zur Handdesinfektion

In dem Eingangsbereich befinden sich Desinfektionsmittelspender mit einer Aufforderung zur Selbstnutzung, an jeder Teststation stehen ausreichend Flächen- und Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. In den Sanitäranlagen befindet sich Flüssigseife und die Aufforderung zum 30-sekündigen Händewaschen und Verwenden von Desinfektionsmittel.

3. Stärkere und häufigere Durchlüftung der Räumlichkeiten

Stoßlüftung alle 30 min. und bei guten Wetterbedingungen bleiben die Fenster dauerhaft geöffnet.

4. Registrierung alle Probanden und Mitwirkenden

Alle notwendigen Daten der Testpersonen werden digital, unter Beachtung der gültigen Datenschutzrichtlinien, im Vorfeld erfasst, so dass beim Einlass nur ein QR-Code gescannt und der Personalausweis vorgezeigt werden muss. Testpersonen ohne Termin (Walk-In) werden aufgefordert sich über ihr Smartphone oder unser Onlineterminal zu registrieren.

5. Mund-Nasen-Schutz

Das Tragen einer FFP2-Maske ist für alle Personen Pflicht. Die Testpersonen dürfen diese erst nach Aufforderung unmittelbar vor der Testung herunterziehen und werden direkt danach aufgefordert, sie wieder ordentlich aufzusetzen.

6. Einhaltung der Abstandsregeln

Der Aufbau der Teststation erfolgt so, dass überall der Mindestabstand eingehalten wird. Das Einbahnstraßensystem garantiert, dass sich Testpersonen (und auch das Personal) nicht direkt begegnen.

Im Wartebereich werden die Abstände durch Markierungen, bzw. Personenleitsysteme vorgegeben.

7. Information für Probanden

Probanden erhalten bereits bei der Registrierung alle wichtigen Hinweise zu Datenschutz, Testdurchführung, Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.

Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen sind, stets gut sichtbar, aufgestellt oder an Wänden angebracht.

8. Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter*innen

Mitarbeiter*innen sind über die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln und das vorliegende daraus resultierende Präventionskonzept informiert und geschult.

9. Gültigkeit

Dieses Hygienekonzept wird regelmäßig an die geltenden rechtlichen Vorgaben und Empfehlungen angepasst, falls sich die Vorgaben ändern, Änderungen werden dem Personal umgehend mitgeteilt, die jeweils gültige Fassung liegt allen Mitarbeiter*innen vor.

 

v1.0.1/06.12.2021